Was ist ISPM 15?
ISPM 15 steht für „International Standards for Phytosanitary Measures No. 15" – zu Deutsch: Internationaler Standard für phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15. Dieser Standard wurde von der FAO (Food and Agriculture Organization der Vereinten Nationen) entwickelt und ist heute in über 190 Ländern weltweit verbindlich.
Das Ziel: Verhindern, dass Holzschädlinge, Insekten, Pilze oder Pflanzenkrankheiten über Holzverpackungsmaterial (Paletten, Kisten, Verpackungsholz) von einem Land ins andere verschleppt werden. Invasive Holzschädlinge wie der Asiatische Laubholzbockkäfer haben in Europa bereits erhebliche Schäden angerichtet – genau solche Einschleppungen soll ISPM 15 verhindern.
Der IPPC-Stempel – was die Zeichen bedeuten
Jede ISPM 15-konforme Palette trägt einen Brandstempel (aufgebrannt ins Holz, nicht aufgeklebt). Dieser Stempel ist das internationale Erkennungszeichen und wird von Zollbehörden weltweit überprüft.
Beispiel-Stempel (vereinfacht)
HT und MB – der Unterschied
ISPM 15 lässt zwei Behandlungsmethoden zu. In der Praxis ist jedoch nur eine relevant:
Heat Treatment – Wärmebehandlung
- Holzkern auf mindestens 56°C für 30 Minuten erhitzt
- Tötet alle Insekten, Larven und Eier ab
- Tötet die meisten holzbewohnenden Pilze
- Rückstandsfrei – keine chemischen Substanzen
- Weltweit anerkannt, auch für Lebensmittelkontakt geeignet
- In der EU Pflichtstandard für Neupaletten
- Empfohlen – uneingeschränkt verwendbar
Methyl Bromide – Begasung
- Chemische Begasung mit Methylbromid
- Tötet Schädlinge durch toxisches Gas
- Rückstände im Holz möglich
- In der EU seit 2010 für Produktion verboten
- Von einigen Ländern noch akzeptiert (USA, Australien)
- Nicht für Lebensmittelkontakt geeignet
- Nicht empfohlen – in AT/EU nicht erhältlich
Bei DL Palettenhandel GmbH sind über 90% unserer Paletten HT-behandelt und tragen den gültigen IPPC-Stempel. Wenn Sie Paletten für den Export benötigen, teilen Sie uns das bei der Anfrage mit – wir stellen gezielt HT-zertifizierte Ware bereit.
ISPM 15 · HT-Anforderung
Die kälteste Stelle im Holz (Klotz-Kern) muss 56°C für mindestens 30 Minuten halten.
Wie läuft die HT-Wärmebehandlung ab?
Die Wärmebehandlung ist ein präziser, kontrollierter Prozess. Er wird in zertifizierten Betrieben mit geeichten Kammern durchgeführt und lückenlos dokumentiert.
Paletten werden in die Behandlungskammer eingebracht
Die fertig gebauten Paletten werden gestapelt in große, isolierte Heizkammern gefahren. Eine Kammer fasst typischerweise mehrere hundert Paletten gleichzeitig.
Temperaturmessfühler werden eingesetzt
Kalibrierte Edelstahl-Temperaturfühler (Genauigkeit ±1°C) werden in vorgebohrte Löcher im Inneren der dicksten Holzteile – den Klötzen – eingeführt. Nur die Kerntemperatur zählt.
Aufheizphase: Kammer wird auf Temperatur gebracht
Heißluft oder Dampf erhitzt die Kammer. Je nach Holzdicke und Ausgangsfeuchtigkeit dauert die Aufheizphase 2–8 Stunden, bis auch der Kern der dicksten Klötze 56°C erreicht.
Haltezeit: 30 Minuten bei mindestens 56°C
Ab dem Zeitpunkt, an dem die kälteste Messstelle 56°C erreicht, beginnt die Haltezeit von 30 Minuten. Diese Zeit wird lückenlos aufgezeichnet – die Dokumentation ist Pflicht.
Abkühlung und Stempelung
Nach der Behandlung kühlen die Paletten ab. Erst dann werden sie mit dem IPPC-Brandstempel versehen. Stempeln vor der Behandlung ist verboten.
Dokumentation und Zertifikat
Temperaturverlauf, Behandlungszeit, Chargennummer und Betriebsnummer werden archiviert. Bei Zollfragen oder Behördenanfragen muss dieser Nachweis vorgelegt werden können.
Wer braucht HT-Paletten – und wann?
Die Anfrage nach IPPC-zertifizierten Paletten kommt bei uns von Kunden aus den verschiedensten Branchen – überall dort, wo in Österreich hergestellte Produkte in die ganze Welt versendet werden.
Zu unseren Exportkunden zählen Betriebe aus dem Maschinenbau, der Automobil-Zulieferindustrie, dem Lebensmittelbereich, der Pharmaindustrie und dem Handel. Gemeinsam ist ihnen: Sie brauchen verlässlich IPPC-konforme Paletten und müssen sich darauf verlassen können, dass der Stempel echt und gültig ist.
Länder, die ISPM 15 zwingend vorschreiben
Was gilt innerhalb der EU?
Innerhalb der Europäischen Union gilt ISPM 15 nicht für den Warentransport zwischen EU-Mitgliedstaaten. Ein Transport von Wien nach München, Paris oder Warschau benötigt keine IPPC-Kennzeichnung. Sobald Waren jedoch die EU verlassen – oder aus Nicht-EU-Ländern importiert werden – ist ISPM 15 zwingend.
Ausnahme: Die Schweiz, Norwegen und andere Nicht-EU-Länder in Europa haben eigene Regelungen und verlangen teilweise auch im innereuropäischen Verkehr ISPM 15-konforme Paletten.
Wie prüfe ich, ob meine Paletten IPPC-konform sind?
Die Prüfung ist einfach – wenn man weiß, worauf man achten muss:
- Brandstempel suchen: Schauen Sie auf den mittleren Klotz der Palette – dort ist der IPPC-Stempel eingebrannt (nicht aufgeklebt)
- Behandlungscode prüfen: Steht „HT" im Stempel? Gut. Steht „MB"? Nur verwenden, wenn das Zielland das noch akzeptiert.
- Ländercode beachten: „AT" für Österreich, „DE" für Deutschland – gibt Auskunft über Herkunft
- Stempelzustand: Der Brandstempel muss lesbar sein. Stark verwitterte oder unleserliche Stempel können am Zoll zu Problemen führen