Was ist ISPM 15?

ISPM 15 steht für „International Standards for Phytosanitary Measures No. 15" – zu Deutsch: Internationaler Standard für phytosanitäre Maßnahmen Nr. 15. Dieser Standard wurde von der FAO (Food and Agriculture Organization der Vereinten Nationen) entwickelt und ist heute in über 190 Ländern weltweit verbindlich.

Das Ziel: Verhindern, dass Holzschädlinge, Insekten, Pilze oder Pflanzenkrankheiten über Holzverpackungsmaterial (Paletten, Kisten, Verpackungsholz) von einem Land ins andere verschleppt werden. Invasive Holzschädlinge wie der Asiatische Laubholzbockkäfer haben in Europa bereits erhebliche Schäden angerichtet – genau solche Einschleppungen soll ISPM 15 verhindern.

Wer braucht ISPM 15-konforme Paletten? Jedes Unternehmen, das Waren auf Holzpaletten in Länder außerhalb der EU exportiert – oder Waren aus solchen Ländern importiert. Besonders betroffen: Weinhändler, Lebensmittelhersteller, Maschinenbauer, Pharmaunternehmen und alle, die im internationalen Versandhandel tätig sind.

Der IPPC-Stempel – was die Zeichen bedeuten

Jede ISPM 15-konforme Palette trägt einen Brandstempel (aufgebrannt ins Holz, nicht aufgeklebt). Dieser Stempel ist das internationale Erkennungszeichen und wird von Zollbehörden weltweit überprüft.

IPPC
AT
12 345
HT

Beispiel-Stempel (vereinfacht)

IPPC-Symbol (Weizenähre) Das offizielle Logo der International Plant Protection Convention. Zeigt, dass der Stempel offiziell anerkannt ist.
Ländercode (z.B. AT) ISO-Länderkürzel des Hersteller- oder Behandlungslandes. AT = Österreich, DE = Deutschland, IT = Italien usw.
Hersteller-/Behandlungscode Eindeutige Registriernummer des zugelassenen Herstellers oder Behandlungsbetriebs. Ermöglicht Rückverfolgung.
Behandlungscode (HT oder MB) HT = Heat Treatment (Wärmebehandlung). MB = Methyl Bromide (Begasung – in der EU verboten). Nur HT verwenden!
DB (optional) Debarked = Entrindetes Holz. Zeigt an, dass die Rinde entfernt wurde (Schädlinge verstecken sich oft unter der Rinde).
Wichtig: Nur Brandstempel sind gültig! Der IPPC-Stempel muss ins Holz eingebrannt sein – Aufkleber, Farbe oder aufgeklebte Etiketten sind NICHT akzeptiert und werden am Zoll abgewiesen. Wenn Sie einen Aufkleber sehen, ist die Palette nicht normkonform.

HT und MB – der Unterschied

ISPM 15 lässt zwei Behandlungsmethoden zu. In der Praxis ist jedoch nur eine relevant:

HT

Heat Treatment – Wärmebehandlung

  • Holzkern auf mindestens 56°C für 30 Minuten erhitzt
  • Tötet alle Insekten, Larven und Eier ab
  • Tötet die meisten holzbewohnenden Pilze
  • Rückstandsfrei – keine chemischen Substanzen
  • Weltweit anerkannt, auch für Lebensmittelkontakt geeignet
  • In der EU Pflichtstandard für Neupaletten
  • Empfohlen – uneingeschränkt verwendbar
MB

Methyl Bromide – Begasung

  • Chemische Begasung mit Methylbromid
  • Tötet Schädlinge durch toxisches Gas
  • Rückstände im Holz möglich
  • In der EU seit 2010 für Produktion verboten
  • Von einigen Ländern noch akzeptiert (USA, Australien)
  • Nicht für Lebensmittelkontakt geeignet
  • Nicht empfohlen – in AT/EU nicht erhältlich

Bei DL Palettenhandel GmbH sind über 90% unserer Paletten HT-behandelt und tragen den gültigen IPPC-Stempel. Wenn Sie Paletten für den Export benötigen, teilen Sie uns das bei der Anfrage mit – wir stellen gezielt HT-zertifizierte Ware bereit.

ISPM 15 · HT-Anforderung

56°C Kerntemperatur
Mindestens 30 Min.
ISPM 15 konform

Die kälteste Stelle im Holz (Klotz-Kern) muss 56°C für mindestens 30 Minuten halten.

Wie läuft die HT-Wärmebehandlung ab?

Die Wärmebehandlung ist ein präziser, kontrollierter Prozess. Er wird in zertifizierten Betrieben mit geeichten Kammern durchgeführt und lückenlos dokumentiert.

1

Paletten werden in die Behandlungskammer eingebracht

Die fertig gebauten Paletten werden gestapelt in große, isolierte Heizkammern gefahren. Eine Kammer fasst typischerweise mehrere hundert Paletten gleichzeitig.

2

Temperaturmessfühler werden eingesetzt

Kalibrierte Edelstahl-Temperaturfühler (Genauigkeit ±1°C) werden in vorgebohrte Löcher im Inneren der dicksten Holzteile – den Klötzen – eingeführt. Nur die Kerntemperatur zählt.

3

Aufheizphase: Kammer wird auf Temperatur gebracht

Heißluft oder Dampf erhitzt die Kammer. Je nach Holzdicke und Ausgangsfeuchtigkeit dauert die Aufheizphase 2–8 Stunden, bis auch der Kern der dicksten Klötze 56°C erreicht.

4

Haltezeit: 30 Minuten bei mindestens 56°C

Ab dem Zeitpunkt, an dem die kälteste Messstelle 56°C erreicht, beginnt die Haltezeit von 30 Minuten. Diese Zeit wird lückenlos aufgezeichnet – die Dokumentation ist Pflicht.

5

Abkühlung und Stempelung

Nach der Behandlung kühlen die Paletten ab. Erst dann werden sie mit dem IPPC-Brandstempel versehen. Stempeln vor der Behandlung ist verboten.

6

Dokumentation und Zertifikat

Temperaturverlauf, Behandlungszeit, Chargennummer und Betriebsnummer werden archiviert. Bei Zollfragen oder Behördenanfragen muss dieser Nachweis vorgelegt werden können.

Wer braucht HT-Paletten – und wann?

Die Anfrage nach IPPC-zertifizierten Paletten kommt bei uns von Kunden aus den verschiedensten Branchen – überall dort, wo in Österreich hergestellte Produkte in die ganze Welt versendet werden.

Praxisbeispiel: Österreichischer Industrieexport Ein Getriebe- oder Maschinenhersteller aus Wien produziert hochwertige Komponenten, die auf Paletten nach USA, Japan oder Australien verschifft werden. Der Zoll in diesen Ländern verlangt zwingend den Nachweis der ISPM 15-Behandlung. Fehlt der IPPC-Stempel, wird die gesamte Lieferung am Zoll gestoppt – Kosten für Lagerung, Rücksendung oder Vernichtung trägt der Exporteur. Das kann schnell tausende Euro kosten – für etwas, das sich mit der richtigen Palette von Anfang an vermeiden lässt.

Zu unseren Exportkunden zählen Betriebe aus dem Maschinenbau, der Automobil-Zulieferindustrie, dem Lebensmittelbereich, der Pharmaindustrie und dem Handel. Gemeinsam ist ihnen: Sie brauchen verlässlich IPPC-konforme Paletten und müssen sich darauf verlassen können, dass der Stempel echt und gültig ist.

Länder, die ISPM 15 zwingend vorschreiben

🇺🇸
USA
Sehr strenge Kontrolle, keine Ausnahmen
🇦🇺
Australien
Strengste Kontrollen weltweit
🇨🇳
China
Pflicht, strenge Kontrollen
🇯🇵
Japan
Pflicht für alle Holzverpackungen
🇨🇦
Kanada
Pflicht, regelmäßige Stichproben
🇳🇿
Neuseeland
Australien ähnlich – sehr streng
🇧🇷
Brasilien
Pflicht für Importpaletten
🌍
190+ weitere Länder
ISPM 15 ist weltweiter Standard

Was gilt innerhalb der EU?

Innerhalb der Europäischen Union gilt ISPM 15 nicht für den Warentransport zwischen EU-Mitgliedstaaten. Ein Transport von Wien nach München, Paris oder Warschau benötigt keine IPPC-Kennzeichnung. Sobald Waren jedoch die EU verlassen – oder aus Nicht-EU-Ländern importiert werden – ist ISPM 15 zwingend.

Ausnahme: Die Schweiz, Norwegen und andere Nicht-EU-Länder in Europa haben eigene Regelungen und verlangen teilweise auch im innereuropäischen Verkehr ISPM 15-konforme Paletten.

Wie prüfe ich, ob meine Paletten IPPC-konform sind?

Die Prüfung ist einfach – wenn man weiß, worauf man achten muss:

  • Brandstempel suchen: Schauen Sie auf den mittleren Klotz der Palette – dort ist der IPPC-Stempel eingebrannt (nicht aufgeklebt)
  • Behandlungscode prüfen: Steht „HT" im Stempel? Gut. Steht „MB"? Nur verwenden, wenn das Zielland das noch akzeptiert.
  • Ländercode beachten: „AT" für Österreich, „DE" für Deutschland – gibt Auskunft über Herkunft
  • Stempelzustand: Der Brandstempel muss lesbar sein. Stark verwitterte oder unleserliche Stempel können am Zoll zu Problemen führen
Bei uns kaufen und sicher sein: Über 90% der Paletten im Sortiment von DL Palettenhandel GmbH tragen den gültigen IPPC-Stempel (HT). Wenn Sie für den Export einkaufen, sagen Sie uns das beim Kauf – wir stellen Ihnen gezielt IPPC-zertifizierte Ware zusammen und können auf Wunsch die Ware vor Ort kontrollieren.

Häufig gestellte Fragen zu IPPC & ISPM 15

Die Konsequenzen sind gravierend: Der Zoll im Empfangsland kann die gesamte Lieferung zurückhalten, unter behördlicher Aufsicht behandeln lassen (auf Kosten des Importeurs), oder im schlimmsten Fall die Holzverpackungen vor Ort vernichten. Alle entstehenden Kosten – Lagerung, Behandlung, Rücksendung, Vernichtung – trägt in der Regel der Importeur bzw. der Exporteur. Dazu kommen Verzögerungen, die Lebensmittel- oder Weinlieferungen ruinieren können.
Nein. ISPM 15 gilt ausschließlich für Holzverpackungsmaterial. Kunststoffpaletten, Metallpaletten und Sperrholzpaletten (wenn entsprechend hergestellt) fallen nicht unter diese Regelung. Das ist einer der Gründe, warum manche Exporteure auf Kunststoffpaletten umsteigen – allerdings sind diese teurer und nicht im gleichen Tauschsystem.
Theoretisch ja – nach der Behandlung bietet die Palette keinen dauerhaften Schutz gegen neue Schädlinge. Deshalb ist es wichtig, HT-Paletten trocken und überdacht zu lagern und nicht mit unbehandeltem Holz zu mischen. Für Exporte in sehr schädlingssensible Länder wie Australien empfiehlt sich, die Paletten unmittelbar vor dem Versand zu verwenden.
Nein. Für den Transport innerhalb Österreichs und innerhalb der EU ist keine IPPC-Kennzeichnung erforderlich. Erst wenn die Waren die EU verlassen, wird ISPM 15 relevant. Dennoch haben wir über 90% unserer Paletten HT-behandelt – das gibt unseren Kunden Flexibilität, falls sich Exportpläne kurzfristig ändern.
Aufkleber, Farbe oder gestempelte Etiketten sind niemals gültig – nur ins Holz eingebrannte Stempel. Außerdem muss der Betriebscode verifizierbar sein: Jedes Land führt ein Register der zugelassenen Behandlungsbetriebe. Ein Stempel mit erfundenem Code fällt bei professionellen Zollkontrollen sofort auf. Kaufen Sie immer bei seriösen Händlern – und prüfen Sie die Stempel vor dem Export.
Ja. HT-Paletten (Wärmebehandlung) gelten als rückstandsfrei und sind für den Lebensmittelkontakt geeignet. Im Gegensatz dazu sind MB-behandelte Paletten (Methyl Bromide) für Lebensmittelbetriebe nicht geeignet, da chemische Rückstände im Holz verbleiben können. In der EU sind MB-Paletten ohnehin seit 2010 verboten.

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