§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner, Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren und die Erbringung von Leistungen zwischen der DL Palettenhandel GmbH, Ganghofergasse 27, A-1110 Wien, FN 527807m, Handelsgericht Wien (im Folgenden „DL“) und ihren Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Kunde“).
(2) Verbraucher ist, wer den Vertrag nicht als Unternehmer im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 1 KSchG abschließt. Unternehmer ist, wer den Vertrag im Rahmen des Betriebes seines Unternehmens abschließt. Für Verbraucher gelten die Bestimmungen dieser AGB nur mit den Einschränkungen des § 13 („Besondere Bestimmungen für Verbraucher“). Im Zweifel und bei Widerspruch geht § 13 allen anderen Bestimmungen dieser AGB vor.
(3) Diese AGB gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses abrufbaren Fassung. Änderungen dieser AGB wirken nicht auf bereits geschlossene Verträge.
(4) Von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, DL stimmt ihrer Geltung schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn DL in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefert. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Absatz nicht.
§ 2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Die Darstellung des Sortiments auf www.paletten.gmbh, in Preislisten, Katalogen und Postwurfsendungen stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung an den Kunden, ein Angebot zu stellen. Eine Bestellung über die Website ist nicht möglich.
(2) Der Vertrag kommt zustande durch Auftragsbestätigung durch DL, durch ein vom Kunden angenommenes schriftliches Angebot von DL, durch übereinstimmende mündliche oder telefonische Erklärungen oder durch Übergabe der Ware gegen Bezahlung im Lager.
(3) Ein schriftliches Angebot von DL ist, sofern nichts anderes angegeben ist, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Tagespreise können sich innerhalb dieser Frist ändern; darauf wird im Angebot hingewiesen.
(4) Ein Angebot des Kunden bindet diesen längstens sieben Tage ab Zugang bei DL. Gegenüber Verbrauchern beträgt diese Bindungsfrist höchstens sieben Tage ab Zugang; sie erlischt jedenfalls mit einer Ablehnung durch DL.
(5) Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von DL nicht in einer für den Kunden abrufbaren Form gespeichert; der Kunde erhält die wesentlichen Vertragsdaten mit der Auftragsbestätigung bzw. der Rechnung.
§ 3 Preise
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die auf www.paletten.gmbh unter „Preisliste“ ausgewiesenen Preise als Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer. Ein vereinbarter Preis ist ein Endpreis; darin nicht enthaltene Kosten – insbesondere Fracht-, Zustell- und Speditionskosten – werden vor Vertragsabschluss gesondert bekannt gegeben und sind nur geschuldet, wenn sie vor Vertragsabschluss ausgewiesen wurden.
(2) Gegenüber Unternehmern verstehen sich sämtliche Preise als Nettopreise ohne Umsatzsteuer ab Lager Ganghofergasse 27, A-1110 Wien. Umsatzsteuer, Fracht- und Nebenkosten werden gesondert verrechnet.
(3) Maßgeblich ist der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses vereinbarte Preis. Preisangaben ohne Vertragsabschluss (Tagespreise, Preisliste) sind freibleibend und gelten bis auf Widerruf.
(4) Verändern sich bei Verträgen mit Unternehmern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die für die Kalkulation maßgeblichen Kosten (insbesondere kollektivvertragliche Lohnkosten, Energie-, Rohstoff- oder Transportkosten), ist DL berechtigt, den Preis in dem Ausmaß anzupassen, in dem sich diese Kosten tatsächlich verändert haben; der Kunde ist über die Anpassung vor Lieferung zu informieren. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Absatz nicht (§ 6 Abs. 1 Z 5 KSchG).
§ 4 Zahlung, Zahlungsverzug
(1) Zahlungsarten: Barzahlung bei Abholung im Lager, Überweisung bzw. Vorauskasse. Unternehmern kann nach positiver Bonitätsprüfung ein Zahlungsziel von 14 Tagen netto ab Rechnungsdatum eingeräumt werden. Ein Anspruch auf Einräumung eines Zahlungsziels besteht nicht.
(2) Rechnungen sind in Euro zu begleichen. Bei Zahlungsverzug eines Unternehmers gelten Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe des § 456 UGB (9,2 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) als vereinbart; darüber hinaus schuldet der unternehmerische Kunde den Pauschalbetrag für Betreibungskosten nach § 458 UGB sowie die darüber hinausgehenden, zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen und angemessenen Mahn- und Inkassokosten.
(3) Bei Zahlungsverzug eines Verbrauchers gelten die gesetzlichen Verzugszinsen nach § 1000 Abs. 1 iVm § 1333 Abs. 1 ABGB (4 % p.a.). Mahn- und Inkassokosten sind vom Verbraucher nur zu ersetzen, soweit er den Verzug verschuldet hat und die Kosten zur zweckentsprechenden Betreibung notwendig sind und in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen (§ 1333 Abs. 2 ABGB). Eine pauschale Mahnspesenregelung wird gegenüber Verbrauchern nicht vereinbart.
(4) Bei Verträgen mit Unternehmern werden mit dem Verzug einer Forderung auch noch nicht fällige Forderungen aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig (Terminverlust). Gegenüber Verbrauchern tritt Terminverlust nur unter den Voraussetzungen des § 13 KSchG ein.
(5) Ist der Kunde Unternehmer und mit der Zahlung aus einem früheren Auftrag in Verzug, ist DL berechtigt, die Auslieferung weiterer Bestellungen bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
§ 5 Lieferung, Versand, Gefahrübergang
(1) Erfüllungsort für die Lieferung ist Ganghofergasse 27, A-1110 Wien, sofern keine Zustellung vereinbart wurde.
(2) Wird eine Zustellung vereinbart, erfolgt der Versand auf Kosten des Kunden. Die Versandart und das Transportunternehmen wählt DL nach billigem Ermessen, sofern der Kunde keine Vorgabe macht.
(3) Gegenüber Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder Spediteur, spätestens mit Verlassen des Lagers, auf den Kunden über.
(4) Gegenüber Verbrauchern geht die Gefahr erst mit der tatsächlichen Übergabe der Ware an den Verbraucher oder an eine von ihm benannte, vom Beförderer verschiedene Person über (§ 7b KSchG). Hat der Verbraucher den Beförderungsvertrag selbst geschlossen, ohne dass DL diese Möglichkeit angeboten hat, geht die Gefahr mit der Übergabe an den Beförderer über.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind und keine Mehrkosten verursachen.
§ 6 Lieferfrist, Annahmeverzug
(1) Ist kein konkreter Liefertermin vereinbart, liefert DL innerhalb einer angemessenen Frist, im Inland in der Regel binnen 30 Tagen ab Vertragsabschluss.
(2) Ist der Kunde Verbraucher und liefert DL nicht spätestens 30 Tage nach Vertragsabschluss, kann der Verbraucher unter Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten; ist die Einhaltung des Termins wesentlich oder erklärt DL, nicht liefern zu wollen, bedarf es keiner Nachfrist (§ 7a KSchG). Bereits geleistete Zahlungen sind unverzüglich zurückzuerstatten.
(3) Ist der Kunde Unternehmer, berechtigen geringfügige Überschreitungen einer nicht ausdrücklich als fix vereinbarten Lieferfrist weder zum Rücktritt noch zu Schadenersatz.
(4) Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen sowie Liefer- und Transportausfälle, die DL nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als sechs Wochen, sind beide Vertragsteile zum Rücktritt berechtigt; weitergehende Ansprüche bestehen in diesem Fall nicht.
(5) Nimmt der Kunde die Ware zum vereinbarten Termin nicht ab, kann DL nach erfolgloser Setzung einer angemessenen Nachfrist die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einlagern und ein angemessenes Lagerentgelt verrechnen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Höhe des Lagerentgelts richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand; gegenüber Verbrauchern wird kein pauschaliertes Lagerentgelt vereinbart.
§ 7 Gewährleistung
(1) Gegenüber Verbrauchern leistet DL Gewähr nach den gesetzlichen Bestimmungen (Abs. 2). Gegenstand des Vertrages sind, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, gebrauchte Lademittel; der Zustand ergibt sich aus der vereinbarten Qualitätsstufe (z. B. „neuwertig“, „gebraucht/1. Wahl“, „gebraucht/2. Wahl“). Übliche Gebrauchsspuren, Farb-, Maserungs- und Feuchtigkeitsunterschiede sowie herstellungs- und nutzungsbedingte Abweichungen einzelner Stücke innerhalb der vereinbarten Qualitätsstufe sind kein Mangel.
(2) Gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistung nach dem Verbrauchergewährleistungsgesetz (VGG) und dem ABGB: Die Gewährleistungsfrist beträgt bei beweglichen Sachen zwei Jahre ab Übergabe; die Ansprüche verjähren drei Monate nach Ablauf dieser Frist (§ 10 VGG). Tritt ein Mangel innerhalb eines Jahres ab Übergabe hervor, wird vermutet, dass er bereits bei Übergabe vorlag; DL trifft in diesem Zeitraum die Beweislast für das Gegenteil (§ 11 VGG). Der Verbraucher hat nach Maßgabe des § 12 VGG Anspruch auf Verbesserung oder Austausch und unter den Voraussetzungen des § 13 VGG auf Preisminderung oder Vertragsauflösung. Eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist findet gegenüber Verbrauchern nicht statt, sofern sie nicht im Einzelfall nach § 9 Abs. 1 VGG ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde.
(3) Gegenüber Unternehmern ist die Gewährleistung für Lademittel ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist. Unberührt bleiben ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften, arglistig verschwiegene Mängel sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Unternehmer haben die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel unverzüglich, spätestens binnen fünf Werktagen, schriftlich zu rügen; versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen (§ 377 UGB). Unterbleibt die Rüge, gilt die Ware als genehmigt.
(4) Eine Rügeobliegenheit besteht gegenüber Verbrauchern nicht. Der Verbraucher verliert seine Gewährleistungsrechte nicht dadurch, dass er einen Mangel nicht sofort bei Übernahme anzeigt.
(5) Maß-, Gewichts-, Mengen- und Beschaffenheitsangaben sind verbindlich, soweit sie ausdrücklich vereinbart oder als Eigenschaft zugesichert wurden; im Übrigen gelten die handelsüblichen Toleranzen. Änderungen der geschuldeten Leistung nach Vertragsabschluss bedürfen der Zustimmung des Kunden; gegenüber Verbrauchern behält sich DL keine einseitige Leistungsänderung vor.
§ 8 Haftung
(1) DL haftet für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(2) Gegenüber Unternehmern ist die Haftung von DL für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden, Schäden Dritter und reine Vermögensschäden ist gegenüber Unternehmern ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche von Unternehmern verjähren in drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der geschädigte Unternehmer zu beweisen.
(3) Gegenüber Verbrauchern gilt Abs. 2 nicht. DL haftet Verbrauchern gegenüber nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere uneingeschränkt für Personenschäden sowie für Schäden aus grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die gesetzliche Beweislastverteilung, insbesondere die Verschuldensvermutung des § 1298 ABGB, bleibt gegenüber Verbrauchern unberührt.
(4) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz (PHG) bleibt in jedem Fall unberührt. Regressansprüche im Sinne des § 12 PHG sind zwischen Unternehmern ausgeschlossen, sofern der Regressberechtigte nicht nachweist, dass der Fehler in der Sphäre von DL verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde. Gegenüber Verbrauchern gilt dieser Regressausschluss nicht (§ 9 PHG).
(5) Lademittel sind Transporthilfsmittel. Für Schäden aus einer nicht bestimmungsgemäßen Verwendung (insbesondere Möbelbau, Aufstiegshilfen, tragende Konstruktionen, Verwendung als Lebensmittelkontaktmaterial) haftet DL nicht, soweit der Kunde die Ware entgegen ihrer erkennbaren Zweckbestimmung und entgegen ausdrücklicher Hinweise verwendet hat. Die Haftung für Personenschäden bleibt auch hier unberührt.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren Eigentum von DL.
(2) Der Kunde hat DL unverzüglich zu verständigen, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware greifen (insbesondere Pfändung). Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
(3) Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Die notwendigen und angemessenen Kosten der Rücknahme trägt der Kunde, soweit er den Zahlungsverzug verschuldet hat.
(4) Ist der Kunde Unternehmer und veräußert er die Vorbehaltsware weiter, tritt er bereits jetzt die daraus entstehende Kaufpreisforderung bis zur Höhe der offenen Forderung von DL an DL ab.
§ 10 Rücktritt und Schadenersatz bei Zahlungsverzug
(1) Kommt der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, kann DL nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen.
(2) Gegenüber Unternehmern gilt im Fall des Rücktritts nach Abs. 1 ein pauschalierter Schadenersatz von 15 % des vereinbarten Entgelts als vereinbart; DL bleibt der Nachweis eines höheren, dem Unternehmer der Nachweis eines geringeren Schadens offen. Das Mäßigungsrecht des Gerichts bleibt unberührt.
(3) Gegenüber Verbrauchern wird kein pauschalierter Schadenersatz und keine Vertragsstrafe vereinbart. DL kann vom Verbraucher nur den konkret nachgewiesenen, tatsächlich entstandenen Schaden verlangen; das richterliche Mäßigungsrecht nach § 1336 Abs. 2 ABGB bleibt jedenfalls unberührt.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltung
(1) Unternehmer können gegen Forderungen von DL nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht Unternehmern nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(2) Verbraucher können jedenfalls aufrechnen, wenn DL zahlungsunfähig ist, wenn die Gegenforderung im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers steht, wenn die Gegenforderung gerichtlich festgestellt oder von DL anerkannt worden ist (§ 6 Abs. 1 Z 8 KSchG). Ein darüber hinausgehender Aufrechnungsverzicht wird mit Verbrauchern nicht vereinbart.
§ 12 Ankauf gebrauchter Lademittel
(1) DL kauft gebrauchte Paletten und Lademittel von Unternehmen und von Privatpersonen an. Ankaufspreise sind Tagespreise und gelten nur für die jeweils angebotene Menge und Qualität; verbindlich wird der Preis erst mit der Bewertung der Ware bei Übernahme.
(2) Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich durch den Verkäufer an das Lager von DL. Eine Abholung durch eine von DL beauftragte Spedition erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung und in der Regel ab einer Menge von 250 Stück.
(3) Der Verkäufer sichert zu, uneingeschränkt verfügungsberechtigt zu sein und dass die Ware frei von Rechten Dritter ist. Bei begründetem Verdacht auf eine nicht rechtmäßige Herkunft ist DL berechtigt, den Ankauf abzulehnen.
(4) Die Auszahlung an Privatpersonen erfolgt bar bei Übergabe, an Unternehmen nach Maßgabe der Vereinbarung. Die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises kann zur Identitätsfeststellung verlangt werden.
(5) Hinweis für Verbraucher: Verkauft eine Verbraucherin oder ein Verbraucher Lademittel an DL und wurde die Vertragserklärung nicht in den Geschäftsräumen von DL abgegeben (z. B. bei einer vereinbarten Abholung am Ort des Verkäufers), kann ein Rücktrittsrecht nach § 3 KSchG bestehen. In diesem Fall kann der Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgung einer Urkunde über den Vertragsabschluss samt Rücktrittsbelehrung. Für den Ankauf gilt nicht das FAGG-Rücktrittsrecht nach § 13 dieser AGB, weil DL in diesem Fall nicht Verkäufer, sondern Käufer ist.
§ 13 Besondere Bestimmungen für Verbraucher
(1) Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 1 Abs. 1 Z 2 KSchG, gelten die zwingenden Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG), des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) und des ABGB. Diese AGB schränken diese Rechte nicht ein. Im Zweifel gilt die für den Verbraucher günstigere gesetzliche Regelung.
(2) Gegenüber Verbrauchern gelten insbesondere folgende Bestimmungen dieser AGB nicht: § 1 Abs. 4 (Ausschluss fremder Bedingungen), § 3 Abs. 4 (Preisanpassung), § 4 Abs. 2 und 4 (unternehmerische Verzugszinsen, Betreibungskostenpauschale, Terminverlust), § 5 Abs. 3 (Gefahrübergang an den Frachtführer), § 6 Abs. 3 (Lieferfristüberschreitung), § 7 Abs. 3 (Gewährleistungsausschluss, Rügeobliegenheit), § 8 Abs. 2 (Haftungsausschluss, Beweislast) und Abs. 4 zweiter Satz (PHG-Regress), § 10 Abs. 2 (pauschalierter Schadenersatz), § 11 Abs. 1 (Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsbeschränkung) sowie § 16 Abs. 3 (Gerichtsstandvereinbarung).
(3) Preise: Gegenüber Verbrauchern werden ausschließlich Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben (§ 3 Abs. 1). Fracht- und Zustellkosten werden vor Vertragsabschluss gesondert bekannt gegeben.
(4) Gewährleistung: Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren ab Übergabe bei beweglichen Sachen, mit Beweislastumkehr zugunsten des Verbrauchers für Mängel, die innerhalb eines Jahres ab Übergabe hervorkommen (§§ 10, 11 VGG). Eine Untersuchungs- oder Rügeobliegenheit besteht nicht.
(5) Haftung: Die Haftung von DL für Personenschäden sowie für Schäden aus grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz wird gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen und nicht beschränkt.
(6) Keine Vertragsstrafe: Mit Verbrauchern werden weder eine Vertragsstrafe noch ein pauschalierter Schadenersatz vereinbart.
(7) Mahn- und Inkassokosten: Diese sind nur bei verschuldetem Verzug, nur in tatsächlich angefallener Höhe, nur soweit zur zweckentsprechenden Betreibung notwendig und nur in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung zu ersetzen (§ 1333 Abs. 2 ABGB).
(8) Zustellung von Erklärungen: Erklärungen von DL gelten dem Verbraucher auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt vom Verbraucher bekannt gegebene Anschrift gesendet wurden und der Verbraucher eine Änderung seiner Anschrift nicht bekannt gegeben hat (§ 6 Abs. 1 Z 3 KSchG).
(9) Rücktrittsrecht bei Fernabsatz und Auswärtsgeschäften: Kommt der Vertrag ausschließlich unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zustande – insbesondere telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular auf www.paletten.gmbh – und wird die Ware zugestellt, steht dem Verbraucher ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu (§ 11 FAGG). Die Einzelheiten, die Fristen, die Kostenfolgen und das Muster-Widerrufsformular enthält die Widerrufsbelehrung, die Bestandteil dieser AGB ist.
(10) Kein Rücktrittsrecht besteht in den Fällen des § 18 FAGG, insbesondere bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. Sondermaßpaletten nach Maßangabe des Kunden, § 18 Abs. 1 Z 3 FAGG). Kein Rücktrittsrecht besteht außerdem, wenn der Vertrag in den Geschäftsräumen von DL geschlossen wird. Der Verkauf an Verbraucher erfolgt bei DL grundsätzlich gegen Barzahlung bei Abholung im Lager; in diesem Fall liegt weder ein Fernabsatz- noch ein Auswärtsgeschäft vor. Eine Zustellung an Verbraucher erfolgt nur nach gesonderter Vereinbarung.
(11) Umtausch: Entspricht gelieferte Ware nicht der bestellten Qualitätsstufe oder Menge, tauscht DL sie nach Absprache kostenlos aus, sofern die Abweichung innerhalb von 48 Stunden nach Übernahme gemeldet wird; Rücksende- und Versandkosten fallen dabei für den Kunden nicht an. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben von dieser Frist unberührt und bestehen unabhängig davon weiter. Ein darüber hinausgehendes freiwilliges Rückgaberecht wird nicht eingeräumt.
§ 14 Datenschutz, Adressänderung
(1) DL verarbeitet die im Rahmen der Vertragsanbahnung und Vertragsabwicklung anfallenden personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Anschrift, Kontaktdaten, Bestell-, Liefer- und Zahlungsdaten) auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung und vorvertragliche Maßnahmen) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (gesetzliche Aufbewahrungs- und Rechnungslegungspflichten nach UGB und BAO).
(2) Eine Weitergabe erfolgt nur, soweit sie zur Vertragserfüllung oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist, insbesondere an Transportunternehmen und Speditionen, an die Steuerberatung sowie an den Webhoster. Alle Einzelheiten, die Speicherdauern sowie die Rechte der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung.
(3) Der Kunde hat Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsanschrift bekannt zu geben, solange das Rechtsgeschäft noch nicht beidseitig vollständig erfüllt ist. Zu den Folgen einer unterbliebenen Bekanntgabe gegenüber Verbrauchern siehe § 13 Abs. 8.
§ 15 Streitbeilegung
(1) Beschwerden sind zu richten an: DL Palettenhandel GmbH, Ganghofergasse 27, A-1110 Wien, office@paletten.gmbh.
(2) DL ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 19 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz, AStG).
§ 16 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz nicht entzogen wird, der dem Verbraucher durch die zwingenden Bestimmungen des Rechts seines gewöhnlichen Aufenthaltsstaates gewährt wird (Art. 6 Abs. 2 Rom I-VO).
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Für Streitigkeiten aus Verträgen mit Unternehmern wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart.
(4) Für Klagen gegen einen Verbraucher, der im Inland seinen Wohnsitz, seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Beschäftigungsort hat, ist ausschließlich das Gericht zuständig, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Beschäftigungsort liegt (§ 14 Abs. 1 KSchG). Eine davon abweichende Gerichtsstandvereinbarung wird mit Verbrauchern nicht getroffen.
(5) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Gegenüber Verbrauchern tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung die gesetzliche Regelung.
(6) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Gegenüber Verbrauchern gilt dieses Formerfordernis nicht für mündliche Zusagen, die DL oder ihre Mitarbeiter im Einzelfall ausdrücklich erteilt haben.