Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Firma DL Palettenhandel GmbH

  • § 1 Allgemeines

    (1) Diese AGB sind wesentlicher und integrierter Bestandteil jedes Angebotes und jeder Vereinbarung, die mit DL Palettenhandel GmbH abgeschlossen bzw. angebahnt wird. Lieferungen, Leistungen und Angebote von DL Palettenhandel GmbH erfolgen daher ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen.

    (2) Entgegenstehende bzw. von diesen AGB abweichende Bedingungen des Vertragspartner werden – soweit sie diesen AGB widersprechen – nicht anerkannt, es sei denn, DL Palettenhandel GmbH erkennt diese FremdAGB ausdrücklich und nachweislich an.
  • § 2 Zustandekommen des Vertrages

    (1) Informationen auf www.paletten.gmbh so wie etwaige Postwurfsendungen und Kataloge der DL Palettenhandel GmbH stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern sind lediglich Aufforderungen an den Kunden zur Stellung eines Angebotes.

    (2) Ein solches Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung bzw. eines schriftlichen Gegenangebotes, wobei auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware den Vertragsabschluss bewirkt.
  • § 3 Preise

    (1) Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, verstehen sich sämtliche Preisangaben als sog. Tagesnettopreise „ab Werk“ (= Sitz der DL Palettenhandel GmbH am Ganghofergasse 27, A - 1110 Wien); Umsatzsteuer oder Versandspesen sind demgemäß nicht inkludiert.

    (2) Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevanten Kostenstellen verändern, so ist DL Palettenhandel GmbH berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen.

    (3) Die Preise gelten bis auf Widerruf.
  • § 4 Rücktritt vom Vertrag

    (1) Leistet der Kunde in einer angemessenen Nachfrist nicht, so kann DL Palettenhandel GmbH die Rechte aus § 1419 ABGB geltend machen, insbesondere Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Die Höhe des Schadensersatzes beträgt in allen Fällen 15% des vereinbarten Entgeltes, es sei denn, DL Palettenhandel GmbH kann einen höheren bzw. der Kunde einen niedrigeren Schaden nachweisen.

    (2) Daneben steht DL Palettenhandel GmbH das Wahlrecht zu, ob sie das ausstehende vereinbarte Entgelt ebenfalls als Schadensersatz geltend macht oder aber die Kaufsache zurückverlangen will.
  • § 5 Liefer- und Zahlungsbedingungen

    (1) Erfüllungsort ist Ganghofergasse 27, A - 1110 Wien. Die Lieferung und der Versand der Ware erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Kunden ab Auslieferungslager der DL Palettenhandel GmbH. Wird auf Verlangen des Kunden die Ware nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort versendet, wird die Versandart von DL Palettenhandel GmbH unter Ausschluss – soweit zulässig – jeglicher Haftung festgelegt.

    (2) Rechnungen der DL Palettenhandel GmbH sind in Euro und innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Überschreiten des Zahlungszieles gelten Verzugszinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. als vereinbart. Dabei ist der Basiszinssatz, der am letzten Kalendertag eines Halbjahres gilt, für das nächste Halbjahr maßgebend. Allfällig darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche bleiben hiervon unberührt. Etwaige weitere, zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige, Forderungen werden ebenfalls ohne jeden Abzug fällig. Der Kunde verpflichtets ich für den Fall des Zahlungsverzuges, die der DL Palettenhandel GmbH entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Mahnungen der DL Palettenhandel GmbH sind mit € 5 ,00 pro Mahnung vom Kunden zu ersetzen.

    (3) Kontoabzüge sind dann unberechtigt, wenn ältere Rechnungen noch unbeglichen sind.

    (4) Schließlich ist DL Palettenhandel GmbH nicht verpflichtet, bereits bestellte Ware auszuliefern, sofern und soweit der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung aus vorherigen Bestellungen nicht vollinhaltlich nachgekommen ist.
  • § 6 Lieferfrist, Annahme

    (1) DL Palettenhandel GmbH wird sich bemühen, im Inland binnen 30 Tagen zu leisten. Diese Lieferfrist ist – mangels konkreter Vereinbarung – lediglich eine freibleibende. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Vertragspartner jedenfalls zu akzeptieren, ohne dass ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht.

    (2) Hat der Kunde die Waren nicht wie vereinbart übernommen, ist DL Palettenhandel GmbH nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder selbst einzulagern, wofür eine angemessene Lagergebühr fällig wird. Wird hier für ein dazu befugter Gewerbsmann beauftragt, hat der Kunde diese Kosten zu tragen.

    (3) DL Palettenhandel GmbH steht es frei, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder unter Setzung einer zweiwöchigen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche gegen Kunden wegen verzögerter (verweigerter) Annahme bleiben jedenfalls un berührt.
  • § 7 Gewährleistung, Beanstandungen, Haftung

    (1) Zur Wahrung der Gewährleistungsrechte hat der Kunde die Ware sofort am Annahmeort zu kontrollieren und zu untersuchen. Wenn sich ein Mangel zeigt, muss dieser DL Palettenhandel GmbH sofort am Annahme ort angezeigt werden. Bei Lieferungen die von der DL Palettenhandel GmbH organisiert werden, versteht sich als Annahmeort der Zustellort, bei Selbstabholungen jedoch gilt das Lager in dem geladen wurde als Annahmeort.

    (2) Verletzt der Kunde diese Anzeigeob liegenheit, verliert er seine eventuellen Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Ware ordnungswidrig verwendet oder diese ohne Wissen und Zustimmung verändert.

    (3) Umfang der Lieferung sowie Maß- , Gewichts- und Leist ungsangaben sind nur soweit verbindlich, als dies ausdrücklich vereinbart wurde. Veränderungen und Verbesserungen behält sich DL Palettenhandel GmbH jedenfalls vor. Sollten wesentliche Änderungen nach Vertragsabschluss erfolgen, hat der Kunde ein Rücktrittsrecht. Darüber hinaus gehende Ansprüche des Kunden bestehen nicht.

    (4) Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in den Fällen der Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Personenschäden. Das Verschulden muss der Geschädigte beweisen. Die Verjährun gsfrist beträgt 1 Jahr und beginnt mit dem Gefahrenübergang.

    (5) Der Höhe nach sind Schadenersatzansprüche des Kunden jedenfalls mit der Höhe der Leistung der diesbezüglichen Produkthaftpflichtversicherung der DL Palettenhandel GmbH beschränkt.

    (6) Die Haftung für den Gewinnentgang Dritter sowie für Prozesskosten sind jedenfalls ausgeschlossen. Gleiches gilt für Vermögensschäden, die dem Kunden durch zusätzliche Arbeitsleistungen und damit zusammenhängende Aufwendungen aus Anlass der Verbesserung der von DL Palettenhandel GmbH geschuldeten Leistung entstehen.

    (7) Regressforderungen im Sinne des § 12 PHG (Produkthaftungsgesetzes) sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in der Sphäre der DL Palettenhandel GmbH verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.
  • § 8 Eigentumsvorbehalt

    (1) Sämtliche von DL Palettenhandel GmbH gelieferten Waren bleiben bis zu vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebengebühren im Eigentum der DL Palettenhandel GmbH. Eine Verpfändung oder sonstige Belastung unserer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren ist unzulässig und Zugriffe Dritter sind DL Palettenhandel GmbH unverzüglich zu melden.

    (2) Bei Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren bleibt das Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, unberührt.

    (3) Die durch die Geltendmachung des Rechts aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten trägt der Kunde.
  • § 9 Datenschutz, Adressänderung

    (1) Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von DL Palettenhandel GmbH automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Änderungen der Wohn- / bzw. Geschäftsadresse hat der Kunde dann bekannt zu geben, wenn das jeweilige Rechtsgeschäft beidseitig noch nicht erfüllt wurde. Unterlässt dies der Kunde, so gelten Erklärungen der DL Palettenhandel GmbH auch dann als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannte Adresse des Kunden gesendet werden.

    (2) Der Kunde anerkennt, dass die Verwendung der im Vertrag angeführten Daten über den Kunden für Zwecke unserer Buchhaltung und der Kundenevidenz gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs von uns verwendet. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben, außer dies ist für die Vertragsabwicklung unbedingt erforderlich. Unsere Vertragspartner sind über unsere Datenschutzbestimmungen instruiert und uns diesbezüglich verpflichtet. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Informationsstelle für Datenschutzauskünfte, allg. Fragen, Beschwerden, etc.: office@paletten.gmbh
  • § 10 Aufrechnung

    (1) Der Kunde verzichtet auf die allenfalls mögliche Aufrechnung.
  • § 11 Sonstige Bestimmungen

    (1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN - Kaufrechts.

    (2) Vertragssprache ist Deutsch.

    (3) Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und DL Palettenhandel GmbH entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird – soweit zulässig – das sachlich in Betracht kommende Gericht in Wien vereinbart.